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Griffige Massnahmen sind gefordert

12. Dezember 2018

Illegale Glücksspiele sind ein lukratives Geschäft. Anders ist es nicht zu erklären, dass Wettspiellokale – kaum wurden sie von der Polizei ausgehoben – wiedereröffnen. Vier Baarer Kantonsräte (unter ihnen Pirmin Andermatt von der CVP, Sicherheitschef der Gemeinde) fordern deshalb in einer Motion, dass die Behörden Bewilligungen entziehen und Lokale schliessen können. Das Gastgewerbegesetz lässt dies zwar zu, nicht aber bei Verstössen wegen illegaler Glücksspiele.

Die Sicherheitsdirektion steht seit längerer Zeit mit den Gemeinden in Kontakt, um griffigere Massnahmen gegen illegale Glücksspiele auszuarbeiten. Sie hat bei den Gemeinden bereits einen Vorschlag für die Motionsbeantwortung in Konsultation gesetzt. Der Regierungs- und der Kantonsrat tun gut daran, die Motion für erheblich zu erklären. Eine Anpassung des Gastgewerbegesetzes allein reicht aber nicht. Denn wer illegal Wetten anbietet, schreckt nicht davor zurück, ein Lokal illegal ohne gastgewerbliche Bewilligung zu führen.

Deshalb ist auch das neue eidgenössische Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, von grosser Bedeutung. Das Gesetz gibt der Polizei mehr Handlungsspielraum. So werden die Geldbussen und Strafen erhöht, zudem können alle Vermögenswerte beschlagnahmt werden. Damit wird den Anbietern von illegalen Glücksspielen die Substanz entzogen.