Gesetzesinitiative für bezahlbaren Wohnraum – bürokratischer Irrsinn
3. Mai 2017
Bei Annahme der Gesetzesinitiative für bezahlbaren Wohnraum müsste im Kanton Zug jede Wohnung statistisch erfasst und kontrolliert werden, um die Einhaltung des 20 % Anteil zu überwachen.
Bei jeder Umzonung müsste neu auch gleichzeitig, selbst auf kleinen Parzellen, preisgünstiger Wohnraum entstehen. Neueinzonungen wären nur noch möglich, wenn ein Anteil preisgünstigen Wohnungsbaus entstehen würde. Diese drei Beispiele zeigen, dass die Annahme der Initiative wohl das Ende einer sinnvollen Raumplanung und der Anfang eines bürokratischen Alptraums im Wohnungsbau darstellt. Setzen wir darum den bewährten Weg der Zuger Wohnraumförderung fort und bauen dort preisgünstig, wo es aus raumplanerischer Sicht Sinn macht und fördern den privaten und genossenschaftlichen Wohnungsbau, anstatt ihn mit bürokratischem Irrsinn zu behindern.