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Sparen ist eine Gratwanderung

3. Juni 2017

Sparen ist unbeliebt. Vor allem, wenn man noch die guten Zeiten gewohnt ist. Wie hoch die Wogen gehen, sehen wir regelmässig im Kantonsrat, in den Gemeinden und an der Urne. Nach den letzten Abstimmungen und Debatten regt sich in mir mehr und mehr das Gefühl, dass schlussendlich ­immer diejenigen zur Kasse gebeten werden, die sich nicht wehren (wollen).

Es gibt Leute, die für die Gemeinschaft einstehen und bereit sind, die eine oder andere «Spar-Kröte» zu schlucken. Sie tun das, damit nicht andere Schichten zur Kasse gebeten werden. Oder damit nicht bei denen das Geld gestrichen wird, die es einfach noch etwas mehr brauchen.

So streicht der Regierungsrat regelmässig Beiträge in eigener Kompetenz an soziale Institutionen. Gleichzeitig beteuert er, jeden Stein umzudrehen und nach weiteren Sparmöglichkeiten auch im eigenen Haus zu suchen. Genau da «erwischt» ihn eine vorberatende Kommission, die im Personalgesetz eine Grundlage für das Verlangen von Straf­registerauszügen von Kantons- und Gemeindeangestellten in bestimmten Positionen ermöglichen soll.

En passant wollte die Regierung eine redaktionelle Änderung im Absatz über die Familienzulagen vornehmen. ­Thematisch völlig aus dem Zusammenhang gerissen und – gemäss Regierungsrat – eine reine Formsache. Aber: Aus meiner Sicht würden ein Kantonsrat oder eine Kantonsrätin ihre Arbeit nicht machen, wenn sie die Inhalte auch bei einer redaktionellen Änderung nicht hinterfragen würden.

Die wichtigste Frage: Wieso wurde über – neudeutsch – Fringe Benefits von 2200 Franken jährlich pro berechtigten Mitarbeiter oder berechtigte Mitarbeiterin nicht schon beim Entlastungsprogramm 2018 gesprochen? Wurde es schlicht vergessen? Oder gibt es in der Verwaltung Tabus bei der Suche nach Sparmöglichkeiten?
Die Kommission hat sich auf ihr eigenes Antragsrecht berufen und dabei das gesetzlich vorgeschriebene Recht auf Gehör der Personalverbände und der Gemeinden vernachlässigt. Das ist sicherlich unschön. Aber sie hätte auch schon früher darauf hingewiesen werden können und nicht erst im Hinblick auf die Debatte im Kantonsrat. Dann hätte sie das noch korrigieren können. Nun hat der Kantonsrat am letzten Donnerstag das Geschäft in erster Lesung beraten, jedoch die Frage der Familienzulagen an die Kommission zurückgewiesen, damit sie die Anhörung nachholen und das Thema nochmals diskutieren kann.

Übrigens: Es geht hier nicht um die gesetzlichen Kinder­zulagen. Die Familienzulagen gemäss Personalgesetz werden über die gesetzlichen Kinderzulagen hinaus an die Kantons- und teilweise an die Gemeindeangestellten bezahlt. Begründung: die hohen Lebens-­ haltungskosten im Kanton Zug.

Das ist ein Beitrag, den sich manches KMU ganz einfach nicht leisten kann. Das heisst nicht, dass sich diese Betriebe nicht für ihre mitarbeitenden Familienväter und -mütter einsetzen würden. Die Kinderzulagen im Kanton Zug gehö­ren schweizweit zu den höchsten (u.a. auch wegen der hohen Lebenshaltungskosten), und sie werden notabene von der Wirtschaft finanziert. Während davon alle Familien profitieren, berappen die KMU und ihre Mitarbeitenden über ihre Steuern noch einen Zusatzbeitrag an die Angestellten der öffentlichen Hand.
Ich überlasse Ihnen, was sie davon halten. Für mich jedenfalls hat gute und richtige Sparpolitik auch mit Fairness denjenigen gegenüber zu tun, die das Ganze bezahlen.