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Motion betr. steuerlicher Entlastung für Zuger Hauseigentümer- und Mieterschaft

29. September 2025 – Eigenmietwert abgeschafft – Jetzt gilt es für unsere Zugerinnen und Zuger zu handeln.

1. Forderung zu Gunsten Liegenschaftsbesitzer und Hauseigentümerschaft
Der Regierungsrat wird beauftragt die kantonalen gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die
maximale Abzugsfähigkeit für Liegenschaftsbesitzer auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des
revidierten Steuerharmonisierungsgesetzes sichergestellt wird. Es betrifft dies die folgenden drei
kantonalen Spielräume gemäss Steuerharmonisierungsgesetz: Art. 9 Abs. 3 StHG (Abzug
Denkmalpflege), Art. 9a Abs. 2 und 3 StHG (Abzug Rückbaukosten) und Art. 78h Abs. 2 StHG (Abzüge
Energiesparen und Umweltschutz).

2. Forderung zu Gunsten Mieterschaft
Der Regierungsrat wird beauftragt § 33 Abs. 5 (Steuergesetz) zu streichen und sicherzustellen, dass
die Mieterschaften unter § 33 weiterhin 30% der Wohnungsmiete (exkl. Nebenkosten) vom
Reineinkommen abziehen können, höchstens jedoch CHF 10’000 im Jahr.

Begründung:
Der Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf
Zweitliegenschaften ist am 28. September 2025 angenommen worden.

Damit ist der Eigenmietwertabzug abgeschafft worden. Weiter fällt damit auch der Mietzinsabzug
gemäss § 33 Abs. 5 Steuergesetz Kanton Zug dahin. Deshalb gilt es im Bereich der Mieterschaften
dass bis heute bewährte Instrument im Bereich der Sozialabzüge des Reineinkommens
aufrechtzuerhalten, so dass insbesondere Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen durch
den nationalen Systemwechsel nicht benachteiligt und stärker belastet werden.

Weiter eröffnet das entsprechende Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes (SR 642.14) dem
Kanton Zug auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Wegfalls des Eigenmietwertabzugs die
Möglichkeiten, Hauseigentümer steuerlich zu entlasten. Diese Möglichkeiten gilt es zu nutzen und zu
Gunsten der Liegenschaftsbesitzer die dafür erforderlichen kantonalen gesetzlichen Grundlagen
bereitzustellen.